Bezahlte Pflegezeit

Im Bundestag wurde beschlossen, dass Familie, Pflege und Beruf besser vereinbart werden müssen und somit haben die Arbeitnehmer künftig nicht nur einen Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit, sondern sie haben auch die Möglichkeit bis zu 2 Jahre in Teilzeit zu arbeiten, je nach Unternehmensgröße.

Die Pflege: Sie ist Sache der Familie

Es spielt keine Rolle, ob es sich um die Kinder handelt oder die Eltern, die durchschnittliche Pflegezeit ist dank der modernen Medizin wesentlich länger geworden und auch die Familienstrukturen haben sich geändert. War es in der Vergangenheit noch die Generation der Töchter, die sich um die häusliche Pflege kümmerte, so sind diese heute dazu nicht mehr in der Lage. Wenig attraktiv ist die Alternative Pflegeheim denn sie ist einfach zu teuer. Die Betroffenen müssen dafür tief in die Tasche greifen, und was die Zuschüsse angeht, so gibt es für auch mehr Zuschüsse für den Heimaufenthalt vom Staat als für die häusliche Pflege.

Mehr Flexibilität durch die Verbesserungen in der Familienpflegezeit

Für die Betreuung der Kinder hat der Staat bereits neue Regelungen geschaffen, wie die Erziehungszeit, die Elternzeit und auch die Kindergartenplätze für Kinder unter 3 Jahren. Der neue Beschluss des Bundestages erlaubt es jetzt den Angehörigen, aufgrund verbesserter Rahmenbedingungen ihre Verwandten daheim zu pflegen.

Bei der Pflege zu Hause, handelt es sich höchstwahrscheinlich um die menschlichste Variante, sofern die Angehörigen nicht überlastet sind und jeder den Wunsch hegt, so lang wie es möglich ist in seinen eigenen vier Wänden zu bleiben. Mit der neuen Regelung geht der Staat „zurück zum Anfang“ und somit zu der günstigen Pflege, die durch die Tochtergeneration in aller Regel abgedeckt wird.

Du magst vielleicht auch